Richtlinie zu Preis- und Leistungsangaben

Diese Seite setzt die Grundsätze der Preisangabenverordnung und der UWG-Transparenz für Telekommunikation um, soweit wir fremde Angebote darstellen.

1. Endpreise

Dargestellte monatliche Preise verstehen sich als Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern der öffentliche Tarifauftritt von Deutsche Glasfaser sie so ausweist.

2. Aktions- und Folgepreis

Wird ein vergünstigter Einstiegspreis genannt, nennen wir den Preis ab dem 13. Monat. Der Aktionspreis gilt in der Regel nur für Neukunden nach den Regeln des Anbieters.

3. Vertragslaufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt nach aktuellem öffentlichem Angebot in der Regel 24 Monate. Nach Ablauf gelten die Kündigungsregeln des Anbieters.

4. Zusätzliche Kosten

Nicht in jedem monatlichen Grundpreis enthalten sein können unter anderem: Bereitstellung, Router-Miete oder -Kauf, TV-Optionen, Zusatzrufnummern, Entstörung vor Ort, Verlegeleistungen auf dem Grundstück je nach Ausbausituation. Verbindlich ist das Produktinformationsblatt im Bestellprozess.

5. Bandbreiten

Geschwindigkeiten sind technisch mögliche Höchstwerte („bis zu“). Die im Alltag erreichte Rate hängt von Ausbau, Hausverkabelung, Router, Endgerät und Auslastung ab. Es gelten die Angaben nach der TK-Transparenzverordnung im Produktinformationsblatt des Anbieters.

6. Aktualität

Quelle der Tarifdarstellung: öffentlicher Auftritt von Deutsche Glasfaser. Regionale Aktionen können abweichen. Vor Abschluss immer den Live-Check und das Bestellformular prüfen.