Cookie- und Tracking-Richtlinie
§ 25 TDDDG: Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät oder Zugriff darauf nur mit Einwilligung, außer wenn unbedingt erforderlich, damit der von Ihnen gewünschte Dienst funktioniert.
A. Unbedingt erforderlich
Name: ll-consent (localStorage, kein HTTP-Cookie)
Zweck: Speichert, ob Sie nur essenzielle oder alle Kategorien akzeptiert haben.
Laufzeit: bis Sie den Eintrag löschen.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 TDDDG.
B. Weitere Cookies (nur mit Einwilligung)
Nur wenn Sie „Alle akzeptieren“ wählen und zusätzliche Dienste eingebunden sind. Ohne Einwilligung werden sie nicht geladen.
Ohne Einwilligung werden diese Tags nicht geladen.
C. Statistik
Derzeit kein Matomo/Google Analytics. Falls später eingebunden: nur nach Opt-in, IP-Kürzung, Auftragsverarbeitung.
D. Widerruf
Browserdaten löschen oder localStorage-Schlüssel ll-consent entfernen. Das Banner erscheint erneut. Zusätzlich können Sie Tracking in Browser-Einstellungen oder über Opt-out-Seiten der Netzwerke unterbinden.